Jeder Unternehmer, der nach seiner Bewerbung von einem BNI®-Chapter als Mitglied angenommen wird.
Eine BNI®-Mitgliedschaft läuft immer über einen bestimmten Zeitraum (ein oder zwei Jahre). Danach muss das Mitglied einen Antrag auf Verlängerung stellen. Das BNI®-Chapter prüft diesen Antrag nach den Kriterien aktive BNI®-Mitarbeit, Wert des BNI®-Mitglieds, Qualität des BNI®-Mitglieds und entscheidet, ob es diesen Antrag annimmt oder die Mitgliedschaft nicht verlängert. Dies dient auch zur Steuerung der Qualität im Chapter.
Mundpropaganda sorgt schnell und effizient für Qualität. In einer Gruppe von Unternehmern können Sie sich nicht viele "Schnitzer" und Qualitätsmängel leisten. Die schlechte Leistung des Empfohlenen wirft immer auch ein schlechtes Licht auf den Empfehlungsgeber.
In der Regel werden Unternehmer von BNI®-Mitgliedern zu einem BNI®-Treffen eingeladen. Somit kann der Einladende oft schon eine Referenz über seinen Gast abgeben. Wenn nicht: BNI®-Bewerber geben mit Ihrer Bewerbung auf Mitgliedschaft immer auch zwei Referenzen an. Diese werden im Chapter vom Mitgliederausschuss geprüft.